Update:
Ab dem 15. Mai 2020 dürfen Restaurants und Cafés mit eigener Speisezubereitung von 6 bis 22 Uhr wieder öffnen. 1,5 Meter müssen zwischen den bestuhlten Tischen liegen. Büfetts mit Selbstbedienung dürfen nicht angeboten werden. Von der Erlaubnis ausgenommen sind Rauchergaststätten, Kneipen und Shisha-Bars.
Die Restaurants sollten über Reservierungs- oder andere Systeme zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten die Daten der Gäste vier Wochen lang vorhalten. Der Aufenthalt ist mit Angehörigen des eigenen Haushaltes oder mit Personen eines weiteren Haushaltes erlaubt. Dann wieder mit Mindestabstand von 1,5 Metern. Am 25. Mai dürfen auch Hotels wieder öffnen – auch dort allerdings ohne Büfett.
Die Eis-Saison hat begonnen und die Corona-Pandemie hat uns allen einen Strich durch die Rechnung gemacht.
Zum Glück dürfen Eisdielen nun jedoch ihr Eis außer Haus verkaufen und damit der Eiskauf ein Genuss ohne Reue wird, wollen wir Euch hier noch einmal kurz die derzeit geltenden Regeln erklären ( diese gelten für Berlin, bitte erkundigt Euch in eurem jeweiligen Bundesland):
- Das Eis darf nur direkt aus dem Fenster / Tür auf die Straße verkauft werden.
Am Verkaufsfenster befindet sich jeweils ein entsprechender Spuckschutz. - Im eigentlichen Verkaufsraum werden in regelmäßigen Abständen zusätzliche Desinfektions- und Hygienemaßnahmen durchgeführt.
- In der Warteschlange muss unbedingt ein Abstand von mind. 1,50 zwischen den Wartenden (maximal 2 zusammengehörende Personen) eingehalten werden. Hierzu sind entsprechende Fußwegmarkierungen angebracht. Das gekaufte Eis darf nicht direkt vor Ort verzehrt werden!
- Zum Verzehr muss sich mindestens 10 m vom Verkaufsfenster wegbewegt werden und auch hier dürfen sich keine Ansammlungen bilden (Abstand untereinander beachten).