Mund-Nasen-Schutz (Maskenpflicht)
„(3)…. Kundinnen und Kunden in Gewerbebetrieben mit Publikumsverkehr und Verkaufsstellen im Sinne von § 6a Absatz 1 und 2 sowie in Einkaufszentren (Malls) im Sinne von § 6a Absatz 4 Satz 1 müssen ab dem 29. April 2020 eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.“ Fünfte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 28. April2020
Liebe Kunden,
Unser Showroom ist geöffnet. Jedoch gelten bei uns die Abstandsregeln von mindestens 1,5m. Weiterhin dürfen Sie nur mit Mundschutz unseren Showroom betreten. Bitte kommen Sie allein einkaufen. Damit Sie Wartezeiten vermeiden, melden Sie sich bitte telefonisch unter der Rufnummer 030 69004940 an.
Vielen Dank.
Alle Gute und bleiben Sie gesund
Francesco und Beatrice Barletta